Die elektronische Patientenakte - Digitalisierungsstrategien für Gesundheit und Pflege

Schon vor 20 Jahren, noch unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, wurde der Grundstein für die elektronischen Patientenakte (ePA) gelegt. Bisher scheiterte die Umsetzung, doch nun sollen zwei Gesetze hier Abhilfe schaffen.

Obwohl die technischen Voraussetzungen seit Januar 2021 für die ePA vorhanden sind, nutzen derzeit weniger als 1% der gesetzlich Versicherten in Deutschland diese Möglichkeit der Dokumentation ihrer medizinischen Daten. Grund dafür: Das Ganze ist bislang freiwillig und muss zum Teil vom Patienten selbst per Smartphone - App befüllt werden.
Dabei sieht der Bund zwei große Vorteile in der Digitalisierung von Patientendaten: Zum einen für den Patienten selbst, wenn von Röntgenbildern, Gesundheitspässen, Arztbriefen bis hin zu Befunden, die zentralisiert dokumentiert, gesammelt und sicher verwahrt sind, für Mediziner und Patient jederzeit abrufbar wären; zum anderen aber für die Forschung, die durch Auswertung dieser Patientendaten profitieren könnte.

Zwei Gesetze könnten nun Schwung in die Umsetzung bringen: das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG).

  • Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll es ermöglichen pseudonymisierte Daten aus unterschiedlichen Quellen, zum Beispiel Registern (Krebsregister), Krankenkassen und der ePA zusammenzuführen und für Forschungszwecke nutzbar zu machen. Es ist geplant, bereits Ende 2026 dreihundert Forschungsprojekte durch Datenauswertung umzusetzen.
  • Das Digitalgesetz erschließt die ePA für alle. 2025 sollen bereits 80% der gesetzlich Versicherten ePA-Besitzer sein. Wer nicht aktiv dagegen widerspricht, verfügt Ende 2024 automatisch über eine elektronische Patientenakte, die er aber nicht aktiv verwalten muss. In einem zweiten Schritt soll die Akte bis Ende 2025 mit dem elektronischen Medikationsplan (eMA) befüllt werden, der einen Überblick aller verordneten Medikamente aufzeigt. Das elektronische Rezept (eRezept) verknüpft die Stellen sinnvoll und wird 2024 verpflichtend.

Zusätzlich dazu wird assistierte Telemedizin angeboten und Behandlungsprogramme (DMP) werden um stärker digitalisierte Programme ergänzt.
Beide Gesetze sollen zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung, der Forschung und der Telemedizin beitragen. Die Nutzung der Digitalisierung dient zur Qualitätssteigerung in Prävention, Diagnostik, Versorgung, Therapie und Betreuung mit einem gleichwertigen, flächendeckenden und bezahlbaren Zugang für alle.
Im Mittelpunkt steht dabei immer die Beziehung von Versorgungsqualität – Menschen/ Patientensouveränität – Wirtschaftlichkeit/ Effizienz.
Auch die Pflege würde von den Digitalisierungsstrategien profitieren, denn die elektronische Dokumentation sowie spätere Abrechnung erleichtern die Arbeit und sparen Zeit ein. Eine optimale schnelle Vernetzung mit umliegenden Akteuren im Gesundheitssystem (Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Sanitätshäusern, Krankenkassen) würde zudem die Qualität der Patientenversorgung steigern und gleichzeitig Bürokratie abbauen.

Ein Anschluss der Pflege an die Telematik - Infrastruktur ist für Anfang 2024 geplant.